BMW Unfall und Pannenhilfe

BMW Unfall und Pannenhilfe

Für jeden Notfall die richtigen Ansprechpartner

Alle Servicenummern auf einen Blick

BMW Unfall- und Pannenhotline +49 89 14 379 479
BMW i Unfall- und Pannenhotline +49 89 1250 16350
Notrufnummer nur für Gehörlose per SMS +49 151 44576599

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Die BMW Pannenhilfe

Im Falle einer Panne möchte sich ein jeder auf einen Service mit hohem Standard verlassen. Mit der Unfall- und Pannenhilfe ist der BMW Service europaweit aus dem In- und Ausland und rund um die Uhr für Sie verfügbar und das sogar kostenlos* bis zu 15 Jahre nach Erstzulassung.

Hier bekommen Sie unkomplizierte, schnelle Pannenhilfe vor Ort. Wir kümmern uns um Hotelübernachtungen und Taxis im Fall einer Panne.

Eine Panne liegt vor, sobald die Weiterfahrt durch eine Funktionsstörung des Fahrzeuges verhindert wird und diese nicht vom Fahrer oder externe Einflüsse verursacht wurde.

*gemäß BMW Bedingungen

Europaweit 15 Jahre sorgenfrei

Mit jeder Wartung* bei einem BMW Vertragspartner im deutschen Händlernetz erhalten Sie automatisch Anspruch auf die Leistungen der BMW Pannenhilfe – und das bis zu 15 Jahre nach Erstzulassung.
Dieser Anspruch erneuert sich automatisch von Wartung zu Wartung, bzw. um max. 24 Monate Laufzeit.
Auch wenn Sie eine Wartung einmal nicht bei einem autorisierten BMW Betrieb durchgeführt haben – kein Problem. Wenn Sie die nächstfällige Wartung wieder in einem autorisierten BMW Betrieb durchführen lassen, erneuert sich die BMW Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug automatisch.
Ein Echter Vorteil – vor allem auch bei Halterwechsel.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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