BMW und MINI Geschäftskunden
UNSERE ANGEBOTE FÜR GESCHÄFTSKUNDEN.
Profitieren Sie als gewerblicher Einzelabnehmer von attraktiven Raten, Service- und Versicherungspaketen.
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Sie sind BMW Geschäftskunde oder wollen einer werden? Hier beantworten wir Ihnen häufige Fragen zum Thema BMW Geschäftskunden. Von A wie Ansprechpartner bis Z wie zusätzliche Fahrzeuge.
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Für Sie ist sicherlich unser Businesskunden-Konzept von Interesse. Bitte kontaktieren Sie uns, wir erläutern Ihnen gerne die Vorzüge eines Businesskunden.
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Ab einer Abnahme von zehn Fahrzeugen im Jahr besteht für Ihr Unternehmen die Möglichkeit, ein Großkundenabkommen abzuschließen.
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Bestehender Fuhrpark von fünf PKW inkl. Kleintransporter bis 3,5t Sie sind gewerbetreibend gemäß §15 EStG: Nachweis Gewerbeschein oder -anmeldung; Handelsregisterauszug,Partnerschaftsregisterauszug Sie sind Freiberufler gemäß §18 EStG: Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
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+ Bundesweit einheitliche Konditionen + Flottenkundenportal für Fuhrparkmanager + Individuelle Beratung - Kauf, Leasing, Full-Service-Leasing oder Fuhrparkmanagement + Leistungsstarke BMW Großkundenstützpunkte mit einem festen Ansprechpartner + Service Ersatzwagen während eines Werkstattaufenthalts über die digitale Business Card + Europaweite BMW Mobilitätsgarantie + Winterräder als Sonderausstattung bestellbar (optional)
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
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